Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Beherbergungsvertrag wird mit dem Eigentümer des Restaurants & Pension/Hotel "Goldener Hirsch" in Zingst - Frau Maja Schibilski - abgeschlossen.

Service wie in jedem guten Hotel !!!


Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, kurzfristige bestellte Zimmer (ohne Ahnzahlungsbetrag) nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der reservierten Zimmer ausnahmsweise nicht um 16:00 Uhr erfolgt.

Abreise
Der Gast wird gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr das Zimmer zu räumen und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Der Hotelier ist berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.

Anzahlung / Bezahlung
Der Hotelier ist nur dann an die Reservierungsbestätigung gebunden, wenn bis 20 Tage vor dem Anreisetag eine Anzahlung in Höhe von 25% der Mietsumme auf dem Geschäftskonto eingegangen ist.

Stornierung
Bei einer Stornierung der Buchung bis 30 Tage vor Anreise entfallen jegliche Stornierungskosten. Bei einer Stornierung der Buchung bis zu 10 Tage vor Anreise werden 15,00 € aus der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei einer Kündigung bis 3 Tage vor Anreisedatum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der Mietsumme erhoben. Bei einer Stornierung bis 1 Tag vor Anreisedatum wird eine Stornierungsgebühr von 50% der Mietsummer erhoben. Bei Nichtanreise und nachgewiesener Nicht- u. Weitervermietung werden 80% der Kosten in Rechnung gestellt.

Bei vorzeitiger Beendigung des Beherbergungsvertrages hat der Gast den vollen Preis abzüglich ersparter Eigenaufwendung zu zahlen.

Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte aus mit der Pension/Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung
Die Pension/Hotel haftet für alle mit dem Gast vereinbarten Leistungen.

Der Gast haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch ihn verursachte Schäden in der Pension/Hotel oder gastronomischer oder sonstigen Einrichtung.

Die Haftung des Restaurant & Pension/Hotel " Goldener Hirsch" wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Wird die Einrichtung durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, so kann daraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.

Unser Unternehmen haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich PKW.

Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Pensionsgebäude einschließlich der Einstellung des Pkw's auf dem hauseigenen Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

Ansprüche und Beanstandung wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistung sind durch den Gast unverzüglich noch während seines Aufenthaltes in unser Pension/Hotel gegenüber dem Hotelier schriftlich anzuzeigen.

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste möglich, muss aber bei Reservierung angezeigt werden. Für jene durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

Kurtaxe
Für den Aufenthalt ist am Anreisetag eine Kurtaxe laut Satzung der Gemeinde Zingst zu entrichten.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Ribnitz-Damgarten vereinbar. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 


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